Altersvorsorge
Im Alter gut leben
Sicherheit im Alter – das wünscht sich jeder. Doch schon heute ist absehbar, dass die gesetzliche Rente allein nicht reicht, um den Lebensstandard zu halten. Deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig um eine private Vorsorge zu kümmern. Es gibt verschiedene Versicherungen, mit denen Sie sich ein finanzielles Polster für später schaffen können.
ZUKUNFT klipp + klar gibt Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zur Altersvorsorge. Sie sind in ein Dreischichtenmodell gegliedert: Zur ersten Schicht, der Basisvorsorge, gehört die private Basisrente, die vom Gesetzgeber steuerlich gefördert wird. Zur zweiten Schicht, der kapitalgedeckten Zusatzvorsorge, zählen die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung. Die dritte Schicht umfasst Produkte, die der Altersvorsorge dienen können, aber nicht müssen. Hierzu gehören zum Beispiel die Kapitallebensversicherung und die private Rentenversicherung.
Was ist die Rürup- oder Basisrente?
Die Basisrente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück. Es handelt sich dabei um eine freiwillige private Leibrentenversicherung, die staatlich gefördert wird und bei einem Lebensversicherungsunternehmen abgeschlossen werden kann. Ihr Konzept ähnelt dem der gesetzlichen Rentenversicherung.
Vorteile für Selbstständige
Mit der Rürup- oder Basisrente haben große Teile der Bevölkerung erstmals die Möglichkeit, aus unversteuertem Einkommen privat für ihr Alter vorzusorgen. Das Angebot wendet sich vor allem an Selbstständige und Freiberufler, die den Förderrahmen komplett für ihre private Vorsorge nutzen können. Aber auch Angestellte und insbesondere ältere Sparer profitieren von der großzügig bemessenen Förderung über steuerfreie Beiträge.
Voraussetzungen für die Basisrente
In den Genuss der staatlichen Förderung kommen grundsätzlich alle einkommensteuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Die staatlich geförderte Rürup- oder Basisrente muss verschiedene, gesetzlich vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllen:
Der Vertrag muss eine lebenslange monatliche Leibrente zusagen. Er darf also nicht in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt werden
Die Auszahlungen dürfen nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgen
Die Ansprüche aus einer Rürup- oder Basisrente sind grundsätzlich nicht vererbbar. Sie dürfen auch nicht übertragen, beliehen, veräußert oder kapitalisiert werden.
Riester-Rente
Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine private Versicherung, die staatlich gefördert wird. Wer einen Riester-Vertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung.
Die Riester-Rente gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass die jeweilige Versicherung die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt. Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Um das Zertifikat zu erhalten, muss die Riester-Rente
garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge plus staatliche Zulage zur Verfügung stehen. Dies bedeutet: das Vorsorgekapital ist vor Verlusten geschützt und bleibt in jedem Fall erhalten.
eine lebenslange Rente zusagen. Riester-Renten, die von Lebensversicherungsunternehmen angeboten werden, bieten dies ohnehin. Für Auszahlungspläne der Banken und Fondssparpläne ist vorgeschrieben, dass ein Teil des zu Beginn der Auszahlungsphase vorhandenen Kapitals in eine Rentenversicherung eingebracht wird. Diese Versicherung setzt die monatlichen Auszahlungen ab dem 85. Lebensjahr lebenslang fort. Wer eine Riester-Rente abschließt, erhält also in jedem Fall eine lebenslange Versorgung.
die Rente frühestens ab dem 60. Lebensjahr auszahlen.
die Abschlusskosten, also die Kosten, die für die Vermittlung des Vertrages anfallen, auf mindestens fünf Jahre verteilen. Dies gilt für Verträge, die seit dem Jahr 2005 abgeschlossen werden.
sicherstellen, dass mit Beginn des Rentenbezuges höchstens einmalig maximal 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens aus der Riester-Rente entnommen werden können.
Auszahlungen aus Riester-Verträgen werden in voller Höhe besteuert.
In den Genuss der staatlichen Riester-Förderung kommen
in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte, dazu gehören Arbeitnehmer und Auszubildende sowie pflichtversicherte Selbstständige.
Beamte und Empfänger von Amtsbezügen,
Wehr- und Zivildienstleistende,
Empfänger von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II,
Empfänger von vollen Erwerbsminderungsrenten sowie dienstunfähig geschriebene Beamte mit entsprechenden Versorgungsbezügen
Ehepartner von Förderberechtigten, die nicht berufstätig sind, haben ebenfalls Anspruch auf die staatliche Zulage, wenn sie einen eigenen Vorsorgevertrag abschließen und das Paar nicht dauerhaft getrennt lebt. Voraussetzung für die Förderung ist in diesem Fall, dass der berufstätige Partner seinen Sparbeitrag in eine zertifizierte Riester-Rente einzahlt.
Die staatliche Zulage für die Riester-Rente muss beantragt werden. Der Versicherte stellt den Antrag und überlässt alles Weitere seinem Vertragsanbieter. Er kann sein Versicherungsunternehmen bereits bei Vertragsabschluss damit beauftragen, die Zulage für ihn jedes Jahr automatisch zu beantragen.
Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende, die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rente ist sehr einfach, weil sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wird. Das heißt: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über diese Rente für ihren Ruhestand vorsorgen.
Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur privaten Rente ohne Gesundheitsprüfung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung verbindet die Vorteile der Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Der Versicherte kann mit dieser Vertragsvariante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vorsorgen.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Kapitallebensversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Betriebliche Altersversorgung
Die betriebliche Altersversorgung ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente. Im Unterschied zur privaten Altersvorsorge zahlt der Arbeitnehmer bei dieser Versicherung seinen Beitrag nicht selbst ein, sondern überlässt dies dem Arbeitgeber. Dieser zahlt die Beiträge in der Regel direkt aus dem unversteuerten Bruttogehalt per Entgeltumwandlung in einen Vorsorgevertrag mit einer Versicherungsgesellschaft oder einer Bank ein.
Seit der Rentenreform 2002 haben sich die Rahmenbedingungen für betriebliche Altersversorgung kontinuierlich verbessert. Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, kann seitdem einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung verwenden. Dies gilt auch für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Teilzeit arbeiten sowie für geringfügig Beschäftigte. Das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz hat die staatliche Förderung betrieblicher Altersversorgung nochmals verbessert.
Die Versicherung umfassen je nach Vereinbarung folgende Leistungen: finanzielle Sicherheit im Alter und bei Berufsunfähigkeit sowie eine Versorgung der Hinterbliebenen. Damit trägt die betriebliche Altersversorgung zur sozialen Sicherung des Arbeitnehmers und seiner Familie bei. Der Mitarbeiter erhält die Zusage auf eine lebenslange Rente, egal, wie alt er wird. Im Prinzip ist die Betriebsrente ein Produkt der privaten kapitalgedeckten Altersversorgung mit lebenslanger Sicherheit, garantierten Leistungen und einer Überschussbeteiligung .
Dem Arbeitgeber bietet die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung die Chance, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren. Zudem hilft die Versicherung, in vielen Fällen Lohnnebenkosten zu sparen. Die betriebliche Altersversorgung können auch Unternehmer für ihre eigene Altersvorsorge nutzen, beispielsweise Geschäftsführer von GmbHs.
Lebensversicherung
Doppelt nützlich: Lebensversicherungen
Fürs Alter sparen und die Angehörigen absichern – das sind die Aufgaben einer Lebensversicherung. Diese Art der Vorsorge bietet verschiedene Varianten, sodass jeder das Produkt wählen kann, das seinem persönlichen Bedarf am besten entspricht.
Den Todesfall absichern
Wer seine Angehörigen im Todesfall finanziell versorgt wissen will, sollte sich für eine Risikolebensversicherung entscheiden. Der Betrag, den die Hinterbliebenen erhalten, wird bei Vertragsabschluss fest vereinbart. Der Vorteil dieser Police ist, dass sie schon für wenig Geld zu haben ist. Allerdings eignet sie sich nicht, um Rücklagen für den Ruhestand zu bilden.
Die Rente ergänzen
Eine Kapitallebensversicherung verbindet Hinterbliebenenschutz und Altersvorsorge. Der Versicherte legt mit den regelmäßigen Beiträgen Geld für den Ruhestand zurück. Im Todesfall steht den Angehörigen eine vertraglich festgelegte Summe zu. Es gibt auch fondsgebundene Lebensversicherungen. Dabei investiert der Versicherte in einen oder mehrere Investmentfonds. Er profitiert von Kursgewinnen, riskiert allerdings auch Verluste.
Risikolebensversicherung
Was ist eine Risikolebensversicherung ?
Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung wird nicht gebildet.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Risikolebensversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Kapitallebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung verbindet die Vorteile der Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Der Versicherte kann mit dieser Vertragsvariante also seine Angehörigen absichern und gleichzeitig für einen sorgenfreien Ruhestand vorsorgen.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Kapitallebensversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Fondsgebundene Rentenversicherung
Fondsgebundene Rentenversicherung
Bei dieser Form der Versicherung baut der Versicherte langfristig Kapital für eine zweite Rente auf. Fondsgebunden bedeutet: Die Sparanteile des Beitrags werden direkt in einem oder mehreren Investmentfonds – so genannten speziellen Sondervermögen – angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Investmentfonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien.
Bis zum Beginn der Rentenzahlung ist die fondsgebundene Rentenversicherung unmittelbar an der Wertentwicklung des oder der Investmentfonds beteiligt. Weil die Entwicklung der Fonds nicht vorhersehbar ist, kann eine bestimmte Rentenhöhe nicht garantiert werden. Bei guter Wertentwicklung der gewählten Fonds winken hohe Gewinnchancen. Allerdings müssen bei dieser Art der Versicherung auch Verluste für die Rente einkalkuliert werden. Ist der Ablaufzeitpunkt des Vertrages einmal erreicht, zahlt die fondsgebundene Versicherung eine monatliche Rente aus, deren Höhe dann lebenslang garantiert ist.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur fondsgebundenen Rentenversicherung.
Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Fondsgebundene Lebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung verbindet die Risikolebensversicherung mit zusätzlicher Altersvorsorge. Sie wendet sich damit an diejenigen, die etwas für den eigenen, finanziell abgesicherten Ruhestand tun möchten und zugleich Bedarf für eine Hinterbliebenenabsicherung sehen.
Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der in dem Versicherungsbeitrag enthaltene Sparanteil direkt in einem oder mehreren Fonds – sogenannten speziellen Sondervermögen – angelegt. Diese Sondervermögen werden von Kapitalanlagegesellschaften verwaltet und in einem gesonderten Anlagestock der Versicherungsunternehmen geführt. Fonds investieren in unterschiedliche Wertpapiere und Anlageformen, wie beispielsweise Aktien, Rentenpapiere oder Immobilien. Wie hoch die spätere Auszahlung aus der fondsgebundenen Versicherung sein wird, hängt von der Wertentwicklung der ausgewählten Investmentfonds ab.
Nach Vertragsende erhält der Versicherte den Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile. Bei vielen fondsgebundenen Versicherungsgesellschaften kann aber bereits bei Vertragsabschluss die Auszahlung einer garantierten Rentenhöhe vereinbart werden.
Beim Tod der versicherten Person wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt. Wenn der Wert der gutgeschriebenen Fondsanteile zu diesem Zeitpunkt größer ist als die garantierte Todesfallleistung, dann wird in der Regel dieser Wert ausgezahlt.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur fondsgebundenen Lebensversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Private Rentenversicherung
Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung wendet sich insbesondere an Alleinstehende, die etwas für die Aufrechterhaltung ihres Lebensstandards im Rentenalter tun möchten. Der Abschluss einer privaten Rente ist sehr einfach, weil sie ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen wird. Das heißt: Auch Personen, für die aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Kapitallebensversicherung nicht in Frage kommt, können über diese Rente für ihren Ruhestand vorsorgen.
Es gibt verschiedene Formen der privaten Rentenversicherung. Die klassische Form ist die Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Hier wird Kapital mit laufenden Beitragszahlungen angespart und anschließend ab einem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in monatlichen Renten ausgezahlt. Der Versicherte hat die Wahl, ob er die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen möchte. Zusätzlich hat der „Privat-Rentner“ ein so genanntes Kapitalwahlrecht. Zum Ablauf des Versicherungsvertrages kann er wählen, ob er lieber eine lebenslange Rente beziehen oder einmalig einen hohen Geldbetrag ausgezahlt bekommen möchte. Die Kapitalabfindung muss bis spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn beantragt werden.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur privaten Rente ohne Gesundheitsprüfung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
Berufsunfähigkeitsversicherung
„Das kann mir doch nicht passieren“ ist eine riskante Einstellung, wenn es um das Thema Berufsunfähigkeit geht. Nach einer Statistik der gesetzlichen Rentenversicherungsträger muss jeder fünfte Arbeitnehmer vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden, weil Körper oder Seele nicht mehr mitmachen. Meist trifft es Menschen im Alter zwischen 50 und 55 Jahren. Aber auch die Jüngeren sind nicht vor Berufsunfähigkeit gefeit: Knapp zehn Prozent der Fälle sind unter 40 Jahre.
Staatliche Unterstützung gekürzt
2001 wurden die gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle, die ab dem 1. Januar 1961 geboren sind, gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Dies bedeutet: Wer seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, wird uneingeschränkt auf eine andere Tätigkeit verwiesen. Ein Bankangestellter erhält beispielsweise keinen Cent mehr aus der Rentenkasse, wenn er noch als Nachtwächter arbeiten kann.
Rente nur in den härtesten Fällen
Die volle gesetzliche Rente bekommt nur, wer weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die halbe Rente wird bei weniger als sechsstündiger Arbeitsfähigkeit pro Tag gezahlt. Für Betroffene, die vor dem 1. Januar 1961 geboren sind, gilt eine günstigere Regelung. Sie erhalten die Erwerbsminderungsrente , allerdings deutlich gekürzt im Vergleich zur ursprünglichen Berufsunfähigkeitsrente.
Versorgungslücken schließen
Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht, um den Lebensstandard zu halten, ist privater Schutz unerlässlich. Die versicherte Rente sollte sich am Nettoeinkommen orientieren. Zudem sollten Gehaltssteigerungen und die Wirkungen der Inflation berücksichtigt werden. Dafür lässt sich beispielsweise eine sogenannte Dynamik vereinbaren: Dann steigt mit dem Versicherungsbeitrag auch die versicherte Berufsunfähigkeitsrente im Laufe der Jahre automatisch.
Gesundheitsfragen korrekt beantworten
Wer eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss Auskunft über seinen aktuellen Gesundheitszustand geben. Die Versicherer sind dazu berechtigt, ihren Kunden eine Reihe von Gesundheitsfragen zu stellen – etwa zu Vorerkrankungen, Arztbesuchen oder etwaigen chronischen Leiden. Diese Fragen gilt es, ehrlich zu beantworten. Erweisen sich Angaben als falsch, kann die Versicherung im Fall der Berufsunfähigkeit die Leistungen verweigern.
Allgemeine Informationen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen Ihres Versicherers.
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den vom Hund gebissenen Briefträger oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten". Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Rechtsverbindliche Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung
Sicherheit im Ehrenamt
Sicherheit im Ehrenamt
Sorgenfrei Gutes tun
Wer ehrenamtlich tätig ist, setzt sich in seiner freien Zeit oft mit viel Energie für andere ein. Damit er sich sorgenfrei engagieren kann, sind Versicherungen wichtig. Im Fall der Fälle sichern sie den ehrenamtlichen Helfer finanziell ab.
Vor Schadensansprüchen bewahrt
Bei Missgeschicken oder Unfällen schützen die Trägerorganisationen ihre freiwilligen Helfer in der Regel mit einer Vereinshaftpflichtversicherung. Diese sorgt dafür, dass Ehrenamtliche lediglich eingeschränkt für den Schaden geradestehen. Nur wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln, müssen sie die entstandenen Kosten selbst übernehmen. Doch nicht alle Organisationen bieten eine solche Vorsorge an. In diesen Fällen sollten sich ehrenamtlich Tätige um eine private Haftpflichtversicherung kümmern, damit sie vor Schadensansprüchen geschützt sind.
Bei Unfällen abgesichert
Die gesetzliche Unfallversicherung gilt meist auch für Ehrenamtliche. Die Trägerorganisation, aber auch die freiwilligen Helfer selbst können sie bei den zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abschließen. Für einen umfassenden Risikoschutz ist darüber hinaus eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie ergänzt die gesetzliche Vorsorge mit zusätzlichen finanziellen Leistungen. Dazu zählen – je nach Vereinbarung – ein Tagegeld oder eine Rente, falls der Ehrenamtliche aufgrund eines Unfalls berufsunfähig wird.
Private Unfallversicherung
Private Unfallversicherung
Ob beim Radfahren, während des Frühjahrsputzes oder beim Ausflug mit der Familie: Ein Unfall kann schnell passieren. Während die einen mit dem Schrecken und kleinen Blessuren davonkommen, kann das Ereignis für andere schwere Verletzungen mit langjährigen Folgen nach sich ziehen.
Wer keine private Versicherung hat, kann nach einem Unfall auch in finanzielle Schwierigkeiten geraten: beispielsweise wenn Wohnung oder Auto behindertengerecht umgebaut werden müssen und Betreuungskosten anfallen. Ist eine Familie zu versorgen, ist die Situation gleich doppelt schlimm.
Schutz für die ganze Familie
Wer sich absichern möchte, sollte deshalb eine private Unfallversicherung abschließen. Sie springt ein, wenn der Unfall dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen nach sich zieht oder sogar zum Tod führt. Ausgezahlt wird eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die der Versicherte beziehungsweise die Familie unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.
Was die private Unfallversicherung kostet, hängt von den vereinbarten Leistungsbausteinen und der Versicherungssumme ab. Es bietet sich an, die private Unfallversicherung gleich für die ganze Familie abzuschließen.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine Hinweise zur privaten Unfallversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen Ihres Versicherers.
Haus und Wohnen
Haus und Wohnen
Ein sicheres Zuhause
Wohnen ist teuer. Nicht nur der Bau des eigenen Heims oder der Kauf einer Eigentumswohnung, auch die monatliche Miete verschlingt oft einen großen Teil des Einkommens. Viel Geld fließt außerdem in die Einrichtung und Ausstattung. Umso wichtiger ist es, sein Zuhause ausreichend zu versichern.
Hab und Gut absichern
Die Hausratversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen: sie greift nicht nur, wenn die Waschmaschine ausläuft, sondern auch im Fall eines Brands oder Einbruchs. Ebenso wichtig ist die private Haftpflichtversicherung, die Sie vor Schadenersatzansprüchen Dritter schützt.
Haus- und Wohnungseigentümer benötigen zudem eine Wohngebäudeversicherung, die neben der Einrichtung auch Schäden am Gebäude selbst abdeckt. Bauherren müssen besonders achtsam sein, da sie für alles haften, was auf ihrem Grundstück geschieht. Darum sollte die Bauherren-Haftpflichtversicherung bereits vor dem ersten Spatenstich abgeschlossen werden. Mit der Bauleistungsversicherung sichern sie sich für die Zeit der Bauphase ab.
Hausratversicherung
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Einrichtung absichern
Ob Mieter oder Eigentümer: Das Zuhause nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen auszustatten, kostet viel Zeit und Geld. Eine Hausratversicherung sollte deshalb nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten.
Schutz fürs Eigenheim
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt außerdem eine Gebäudeversicherung. Sie deckt ebenfalls Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.
Wohngebäudeversicherung
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Einrichtung absichern
Ob Mieter oder Eigentümer: Das Zuhause nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen auszustatten, kostet viel Zeit und Geld. Eine Hausratversicherung sollte deshalb nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten.
Schutz fürs Eigenheim
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt außerdem eine Gebäudeversicherung. Sie deckt ebenfalls Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.
private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung
Ob es um die beschädigte Stereoanlage des Freundes, den vom Hund gebissenen Briefträger oder einen angefahrenen Fußgänger geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und lebenslang. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht: "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt, muss Schadenersatz leisten". Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Rechtsverbindliche Informationen zur privaten Haftpflichtversicherung
Versicherungen für Bauherren
Mit Sicherheit zum Eigenheim
Der Bau eines eigenen Hauses ist eine Investition fürs Leben. Bauherren sollten sich deshalb gut absichern, denn auf dem Weg zum Traumhaus warten einige Risiken. Angehende Hausbesitzer haften für sämtliche Schäden und Unfälle, zu denen es auf ihrem Grundstück kommt – wenn etwa eine Glasscheibe zu Bruch geht, der Rohbau durch einen Sturm beschädigt oder ein Bauarbeiter durch einen Dachziegel verletzt wird.
Rundum abgesichert
Mit dem richtigen Versicherungsschutz bleibt die Vorfreude aufs Eigenheim ungetrübt. Vor Beginn der Bauarbeiten sollte eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Während der Bauphase tritt die Bauleistungsversicherung bei sämtlichen Gebäudeschäden ein. Nach dem Einzug ins fertige Haus greift schließlich die Wohngebäudeversicherung. Gegen Schäden durch Naturereignisse kann man sich zusätzlich absichern mit einer Elementarschadenversicherung. Das Risiko eines Brands oder Blitzschlags lässt sich zudem mit Hilfe der entsprechenden Technik minimieren.
Hausrat- und Wohngebäude
Hausrat- und Wohngebäudeversicherung
Einrichtung absichern
Ob Mieter oder Eigentümer: Das Zuhause nach eigenen Wünschen und Bedürfnissen auszustatten, kostet viel Zeit und Geld. Eine Hausratversicherung sollte deshalb nicht fehlen. Falls nicht anders vereinbart, kommt sie für Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Vandalismus auf. Versichert ist der komplette Hausrat, von Möbeln, Gardinen, Wäsche, Schrankinventar bis hin zu Musikinstrumenten, Elektro- und Sportgeräten.
Schutz fürs Eigenheim
Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, benötigt außerdem eine Gebäudeversicherung. Sie deckt ebenfalls Risiken durch Feuer und Leitungswasser sowie Sturm ab Windstärke acht und Hagelschäden ab. Versichert ist das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. Das kann zum Beispiel ein fest verklebter Teppichboden oder eine Einbauküche sein. Aber auch Zentralheizungsanlagen und Sanitärinstallationen zählen dazu.
Einbruchschutz
Einbruchschutz für Haus und Wohnung
In Deutschland wird durchschnittlich alle zwei Minuten eingebrochen. Diebe suchen gezielt nach Schwachstellen an Haus und Wohnung, wie unzureichend gesicherten Türen und Fenstern.
Schon mit einfachen Mitteln können Sie Ihr Zuhause gegen potenzielle Eindringlinge sichern. Fenster, Türen und Schlösser lassen sich etwa mit Schließblechen und Schutzbeschlägen nachrüsten. Beleuchtungs- und Alarmanlagen am Haus schrecken ab und sorgen für zusätzliche Sicherheit.
Im Fall der Fälle abgesichert
Trotz aller Vorkehrungen kann man sich nicht hundertprozentig gegen Einbrüche schützen. Im Falle eines Diebstahls deckt die Hausratversicherung die entstandenen Schäden ab. Dabei sollte die Versicherungssumme nicht zu niedrig liegen. Eine Liste der Wertgegenstände in Ihrem Haushalt erleichtert es der Polizei und Ihrer Versicherung die Höhe der Entschädigung zu ermitteln.
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherung
Ob Unfall, Kündigung oder Ärger mit den Nachbarn – viele Streitfälle lassen sich nur vor Gericht klären. Doch wer keinen privaten Rechtsschutz hat, verzichtet oft auf einen Prozess. Ohne Versicherung sind die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung schlicht zu hoch. Ein Beispiel: Ein Rechtsstreit, bei dem es nur um 5.000 Euro geht, kostet über zwei Instanzen selbst schon rund 5.000 Euro. Besonders teuer wird es dann, wenn der Schadenersatz für schwere Personenschäden, etwa die Vollinvalidität eines Menschen, zu erstreiten ist. Überschreitet der Streitwert die Millionenmarke, sind Prozesskosten zwischen 15.000 und mehr als 25.000 Euro keine Seltenheit. Deswegen sollte jeder, der nicht nur Recht haben, sondern sein Recht auch bekommen will, eine private Versicherung abschließen. Sie übernimmt je nach vereinbarter Leistungsart die Prozess- und Anwaltskosten und bietet die Gewissheit, sich sein Recht ohne finanzielle Risiken erstreiten zu können.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur privaten Rechtsschutzversicherung. Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen Ihres Versicherers.
Reisen ohne Risiko
Reisen ohne Risiko
Gut geschützt in den Urlaub
Ferien – endlich Zeit, zu verreisen und andere Länder zu entdecken. Wen es in die Ferne zieht, der sollte an die richtigen Versicherungen denken, damit er seinen Urlaub auch sorgenfrei genießen kann.
Sicher unterwegs
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, für die schönsten Wochen des Jahres vorzusorgen. Besonders wichtig ist eine Auslandsreise-Krankenversicherung. Vor allem, wenn das Reiseziel außerhalb Europas liegt. Denn dort übernehmen die Kassen im Fall einer Krankheit die Behandlungskosten nicht. Viele Urlauber schließen auch eine Reisegepäckversicherung ab, die das Hab und Gut unterwegs schützt. Denn bei Verlust oder Beschädigung von Koffern und Wertgegenständen haftet der Veranstalter nur begrenzt. Und falls der Urlaub wegen Krankheit storniert werden muss: Eine Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt die anfallenden Gebühren.
Doppelt nützlich
Nicht jede Versicherung, die im Urlaub hilfreich ist, muss extra für die Reise abgeschlossen werden. Über einige nützliche Policen verfügen die meisten Haushalte ohnehin schon. Eine Hausratversicherung beispielsweise zahlt auch bei einem Diebstahl im Hotelzimmer. Wer das Urlaubsziel mit dem eigenen Auto ansteuert, kann bei Unfällen seine normale Kfz-Versicherung in Anspruch nehmen.
KFZ - Versicherung
Kfz-Versicherungen im Überblick
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.
Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.
Die Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse.
Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko-Versicherung besteht Schutz gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch.
Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos.
Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden - etwa im Ausland - von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.
Geltungsbereich und versicherte Personen
Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder und außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder die Azoren. Für die Kaskoversicherung können andere Regeln gelten.
Versichert sind z.B. der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall haben mit Ausnahme des Fahrers in der Regel alle Insassen des Autos einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.
Sozial- und Individualversicherung
Sozial- und Individualversicherung
Vorsorge für alle Fälle
Ob Ruhestand oder Arbeitslosigkeit, Unfall oder Krankheit, Feuer oder Diebstahl: Für verschiedenste Lebenslagen gibt es passende Versicherungen. Teilweise regelt der Staat diese Vorsorge. Doch um passgenau abgesichert zu sein, ist zusätzlicher, privater Schutz notwendig.
Was der Staat übernimmt
Gesetzlich geregelte Sozialversicherungen gewährleisten eine Basisvorsorge. Finanziert werden sie über Beiträge, die jeder Berufstätige von seinem Einkommen zahlt. Doch nicht immer greifen die staatlichen Absicherungen. Die gesetzliche Unfallversicherung kommt beispielsweise nur für Unglücke während der Arbeitszeit auf. Daher ist eine private Unfallversicherung notwendig, um auch in der Freizeit geschützt zu sein. Auch bei der Altersvorsorge ist Eigeninitiative gefragt. Statt ausschließlich auf den Staat zu setzen, sollte jeder zusätzlich privat vorsorgen, um im Alter ein gutes Auskommen zu haben.
Wo jeder selbst aktiv werden sollte
Der Vorteil der privaten Vorsorge ist, dass sie sich individuell gestalten – also auf die persönlichen Lebensumstände abstimmen – lässt. Das Angebot ist groß: Rund 300 verschiedene Arten von Individualversicherungen gibt es. Beliebt sind vor allem Policen für Hausrat und Wohngebäude. Die meisten Haushalte verfügen auch über eine Kfz-Versicherung. Vor Vertragsabschluss ist es ratsam, sich umfassend zu informieren und Leistungen verschiedener Anbieter zu vergleichen
Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler
Mehr Sicherheit für Betriebe und Freiberufler
Sicherheit für Chef und Betrieb
Wer beruflich auf eigenen Beinen steht, braucht einen guten Versicherungsschutz. Denn eine fehlerhaft arbeitende Maschine, ein unachtsamer Mitarbeiter oder die Pleite eines Lieferanten kann schnell die Existenz von Unternehmern gefährden.
Die Firma absichern
Jedes Unternehmen hat seine individuellen Risiken. Daher muss von Fall zu Fall unterschieden werden, welche Versicherungen notwendig sind. Einige bieten sich grundsätzlich an, etwa die Haftpflichtversicherung. Diese zahlt, wenn zum Beispiel eine Montage fehlerhaft ist oder ein Produkt Mängel aufweist. Eine sogenannte Betriebsunterbrechungsversicherung kann ebenfalls sinnvoll sein: Sie kommt für den entgangenen Gewinn auf, wenn beispielsweise Feuer oder Sturm den Betrieb lahmgelegt hat.
An sich selbst denken
Nicht nur der Betrieb sollte abgesichert sein, sondern auch der Chef. Viele Selbstständige haben keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, da sie nicht in einer Berufsgenossenschaft sind. Daher ist eine private Unfallversicherung notwendig. Auch für den Ruhestand gilt es, ausreichend vorzusorgen. Besonders interessant für Selbstständige ist die Basisrente – die einzige Altersvorsorge, bei der Freiberufler von staatlicher Förderung profitieren, da die Beiträge steuerlich absetzbar sind. Zusätzlich bietet sich eine Lebensversicherung an. Diese ergänzt später die Rente und sichert im Todesfall die Familie ab.
