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RENTENVERSICHERUNG

Die gesetzliche Rentenversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und der Familie; sie zahlt vor allem Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod.
Ihre wichtigste Aufgabe ist die Unterhaltssicherung der Arbeitnehmer im Alter.
Die Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet sich u.a. nach der Dauer des gesamten Arbeitslebens und nach dem Einkommen. Je höher und länger die Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann jeder beanspruchen.

Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen wie Aussiedler-renten und Erziehungsrenten haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetz-lichen Rentenversicherung erschüttert.

Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner versorgen.
Damit wird die private Altersvorsorge immer wichtiger.

Die private Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung. Sie eignet sich für bestimmte Personenkreise als Alternative zur Kapitallebens-versicherung. In der Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, daß das Kapital (selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters) vorzeitig aufgezehrt wird. Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert. Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen Versicherern auch die Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren. Die abgekürzte Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange der Versicherte lebt.


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