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RENTENVERSICHERUNG
Die gesetzliche Rentenversicherung dient dem Schutz des Einzelnen und der
Familie; sie zahlt vor allem Renten bei Alter, Erwerbsminderung und Tod.
Ihre wichtigste Aufgabe ist die Unterhaltssicherung der Arbeitnehmer im
Alter.
Die Höhe des Altersruhegeldes (Altersrente) richtet sich u.a. nach der Dauer
des gesamten Arbeitslebens und nach dem Einkommen. Je höher und länger die
Beitragszahlungen, desto mehr Rente kann jeder beanspruchen.
Geburtenrückgang, steigende Lebenserwartung, hohe Arbeitslosigkeit, vorzeitiger
Ruhestand und versicherungsfremde Leistungen wie Aussiedler-renten und Erziehungsrenten
haben jedoch die Finanzgrundlage der gesetz-lichen Rentenversicherung erschüttert.
Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner versorgen.
Damit wird die private Altersvorsorge immer wichtiger.
Die private Rentenversicherung dient primär der Altersversorgung. Sie
eignet sich für bestimmte Personenkreise als Alternative zur Kapitallebens-versicherung.
In der Rentenversicherung wird durch lebenslängliche Rentenzahlung
einer monatlichen Rente (Leibrente) eine Versorgung erreicht, bei der im
Unterschied zu sonstigen Kapitalanlageformen nicht die Gefahr besteht, daß
das Kapital (selbst bei Erreichen eines ungewöhnlich hohen Alters)
vorzeitig aufgezehrt wird. Es wird somit das Langlebigkeitsrisiko versichert.
Anstelle der lebenslangen Rente besteht bei einigen Versicherern auch die
Möglichkeit, eine abgekürzte Rente zu vereinbaren. Die abgekürzte
Rente wird für einen konkreten Zeitraum gezahlt, jedoch nur solange
der Versicherte lebt.
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| ALTERSVORSORGE Richtig gewählt.
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