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KRANKEN-VERSICHERUNG

Die Krankenversicherung kommt für die Krankheitskosten auf, die ihren Versicherten entstehen. Leistungsschwerpunkte bilden die ärztliche und zahnärztliche Behandlung, die Arzneimittelversorgung und Krankenhaus-pflege. Erbracht werden auch Leistungen zur Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation sowie bei Mutterschaft.

Sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer müssen sich bei einer gesetz-lichen Krankenkasse (GKV) krankenversichern.

Wer allerdings einkommens-mäßig über der Versicherungspflichtgrenze liegt (Jahresbruttoeinkommen 48.150,- Euro) kann sich privat krankenversichern. Selbständige und Freiberufler sind in aller Regel nicht versicherungspflichtig und können sich privat versichern. Beamte können sich nur privat versichern.
Versichert sind in der GKV sowohl der Arbeitnehmer als auch seine (kostenlos) mitversicherten Familienangehörigen. Familienangehörige müssen in der privaten Krankenversicherung extra versichert werden.
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