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KFZ-HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG

Als Halter eines Kraftfahrzeugs (Personenwagen, Lastwagen, Motorrad oder ähnliche motorgetriebene Fahrzeuge) oder Anhängers sind Sie gesetzlich verpflichtet (Pflichtversicherungsgesetz), eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie, wenn sie schuldhaft einen Schaden verursachen, als Schadenersatzpflichtiger den angerichteten Schaden nicht selbst bezahlen müssen. Dies kann in Fällen von Personenschäden zu einer Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz führen. Auf der anderen Seite ist mit dieser Regelung auch sichergestellt, dass das Verkehrsopfer Schadenersatz erhält, und zwar auch dann, wenn der Schädiger mittellos ist.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie als Kfz-Halter, den Eigentümer, den Fahrer sowie Beifahrer vor Schadenersatzansprüchen geschädigter Verkehrsteilnehmer im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und das in ganz Europa. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab. Ausreichenden Versicherungsschutz bietet die unbe-grenzte Deckungssumme, da für jeden Schaden, der mit Ihrem Fahrzeug verursacht wird, nach dem Gesetz in unbegrenzter Höhe gehaftet werden muss.

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