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DIREKT-VERSICHERUNG

Vom Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kaum noch etwas übrig.

Direktversicherung / Pensionskasse

unbürokratisch und verwaltungsarm

Die Regelungen für Direktversicherungen und Pensionskassen sind 2005 vereinheitlicht worden. Deshalb gelten die folgenden Ausführungen für beide Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge gleichermaßen.

Die Direktversicherung / Pensionskasse ist eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Sie ist als arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte Variante darstellbar. Bei Letzterem spricht man von „Gehalts- oder Entgeltumwandlung“.

Mit der Direktversicherung oder der Pensionskasse erfüllt der Arbeitgeber

den Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen und sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuer- und sozialversicherungsfrei.

Zeitraum der Renteneinzahlung - Sparphase - Gehaltsumwandlung

Durch Gehaltsumwandlung werden Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers angespart. Der Arbeitnehmer braucht auf diese Beiträge zur Direktversicherung keine Steuern zu zahlen.

Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitrags-bemessungsgrenze (West) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag steuerfrei und sozialabgabenfrei. Das Bundeskabinett hat am 8. August 2007 die Fortsetzung der so genannten Entgeltumwandlung beschlossen. Arbeitnehmer brauchen danach auch nach 2008 keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zur Betriebsrente zahlen. Der Bundestag hat Mitte November 2007 offiziell diese Verlängerung abgesegnet, so dass diese Einzahlungen weiterhin sozialabgabenfrei geleistet werden können.

Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Auszahlungssumme
Auf die Auszahlungen aus einer Direktversicherung sind hingegen Sozialbeiträge für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Diese Verpflichtung ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 beschlossen worden und gilt auch für alle Direktversicherungen, die vorher abgeschlossen wurden. Bei Auszahlung einer Direktversicherung wird die Gesamtsumme hinsichtlich der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum umgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur Entscheidung angenommen. Siehe hierzu auch Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung bei Direktlebensversicherungen.

Alte Regelung vor 2004: Bis zum Jahr 2004 mussten bei Ablauf der Direktversicherung nur dann Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung abgeführt werden, wenn die Direktversicherung als Rente ausbezahlt wurde. War von Anfang an eine einmalige Kapitalleistung fällig, entfiel die Beitragspflicht.

Checkliste im Ratgeber zur Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung

  • Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, eine Kapital- Lebensversicherung oder eine Fondsgebundene Lebensversicherung,
  • die der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für den Arbeitnehmer abschließt. Beitragszahler ist also das Unternehmen,
  • Versicherter und Begünstigter ist der Arbeitnehmer.
  • Ein Teil des Gehalts wird nicht an den Arbeitnehmer überwiesen, sondern direkt in Beiträge für die Versicherung umgewandelt.
  • Im Rahmen dieser Entgeltumwandlung können im Jahr 2008 bis zu 2.544 Euro und im Jahr 2009 bis zu 2.592 Euro für die Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden.
  • Der Arbeitnehmer erhält am Ende der Laufzeit - frühestens aber mit dem 60. Lebensjahr - die Direktversicherung ausgezahlt.
  • Bezugsberechtigte für die Versorgungsleistungen sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen. Der Bezugsberechtigte hat einen direkten Anspruch gegenüber dem Versichererungsunternehmen.
  • Die Fälligkeit darf nicht vor dem 60. Lebensjahr eintreten.
    Eine Direktversicherung kann nur für die ausgeübte Haupttätigkeit (nur im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses) vereinbart werden. Sie kann mithin nicht in einem Nebenjob abgeschlossen werden.
  • Die Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angerechnet.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vorsorgevertrag auf den Arbeitnehmer übertragen.
  • Die Direktversicherung kann mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
  • Wer sich selbstständig macht, kann mithin den Versicherungsvertrag fortführen oder beitragsfrei stellen.

Der Arbeitnehmer hat folgende Vorteile bei der Direktversicherung:

Der Vorsorgevertrag ist zumindest hinsichtlich des Garantiezinses sicher. Bei Vertragschluss ab 1. Januar 2007 beträgt der Garantiezins nur noch 2,25 Prozent. Steuervorteile und zusätzliche Ersparnisse bei den Sozialabgaben machen die Direktversicherung zu einer attraktiven Anlageform.
Der Anspruch ist unverfallbar und bleibt auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden erhalten. Der Versicherungsvertrag kann auf einen neuen Arbeitgeber übertragen oder privat fortgesetzt werden. Der Altersvorsorgevertrag kann auch beitragsfrei gestellt werden. Wegen des Stopps der Zahlungen fällt die zukünftige Betriebsrente natürlich entsprechend geringer aus.
Zu Beginn der Rentenlaufzeit ist auch eine Teilkapitalauszahlung bis maximal 30% des angesparten Kapitals, mit entsprechender Restverrentung, möglich.
Nach dem Alterseinkünftegesetz werden die Auszahlungen aus dem Vorsorgevertrag - bei Abschluss der Versicherung nach dem 1. Januar 2005 - nachgelagert besteuert, d.h. die Besteuerung erfolgt bei Erhalt der Zahlungen im Rentenalter. Da im Rentenalter der Steuersatz voraussichtlich niedrigerer sein wird als während der ausgeübten Berufstätigkeit ist im allgemeinen mit einem weiteren Steuervorteil zu rechnen.

Der Arbeitgeber hat folgende Vorteile bei der Direktversicherung:

Einsparung von Lohnnebenkosten. Keine Rückstellung: Da der Arbeitnhmer keine direkten Ansprüche an den Arbeitgeber hat, ist auch keine Rückstellung der Versorgungsansprüche zu bilanzieren.Keine Ansprüche an den Arbeitgeber: Bei Ausscheiden des Mitarbeiters kann die unverfallbare Versorgung ohne weitere Ansprüche gegen das Unternehmen auf den Mitarbeiter oder den nachfolgenden Arbeitgeber übertragen werden.
Kaum Verwaltungsaufwand: Die einfache und unkomplizierte Abwicklung stellt sicher, dass kein besonderer administrativer Aufwand zu betreiben ist.

Direktversicherung und Einkommensteuer:

Mit dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) gilt seit Januar 2005 - bei Abschluss der Versicherung nach dem 1. Januar 2005 - auch bei der Direktversicherung das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Bei Versorgungszusagen, die ab 2005 gewährt werden, gilt das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG): Die Beiträge für die Direktversicherung sind steuerfrei, die Leistungen sind bei Erhalt zu versteuern.
Vor dem Jahr 2005 zahlte der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20-prozentige Pauschalsteuer (plus Solidaritätszuschlag). Die Leistungen im Alter werden bei diesen "Altverträgen" steuerbegünstigt ausgezahlt. Die Auszahlung dieser Verträge erfolgt ab dem 60. Lebensjahr steuerfrei, sofern der Vertrag zwölf Jahre bestanden hat und mindestens fünf Jahre lang eingezahlt wurde. Achtung: Die Pauschalbesteuerung gilt nur für Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden. Im Rahmen der Entgeltumwandlung können im Jahr 2008 bis zu 2.544 Euro für die Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag ist außerdem von Sozialabgaben befreit.
Weiterhin kann ein Betrag von 1.800 Euro steuerbegünstigt in die Direktversicherung eingezahlt werden, sofern kein Altvertrag einer Direktversicherung mit Pauschalbesteuerung nach §40b des Einkommensteuergesetzes (EStG) besteht oder dieser beitragsfrei gestellt wurde. Auf diesen zusätzlichen Betrag sind allerdings Sozialabgaben zu entrichten.

Auszahlung bei Eintritt ins Rentenalter / Hinterbliebenenschutz

Das angesparte Kapital wird beim Eintritt ins Rentenalter in From einer lebenslangen monatlichen Rente gezahlt. Diese Betriebsrente ist in vollem Umfang zu versteuern und fließt auch in die Bemessungsgrundlage für die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Das angesparte Kapital kann auch auf einen Schlag ausgezahlt werden. Nachteil: Sofortige Versteuerung der Auszahlung. Die Hinterbliebenen erhalten nach dem Tod des Begünstigten die Leistungen aus der Betriebsrente bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit.

 

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