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DIREKT-VERSICHERUNG
Vom Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
bleibt nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben kaum noch etwas übrig.
Direktversicherung
/ Pensionskasse
unbürokratisch
und verwaltungsarm
Die
Regelungen für Direktversicherungen und Pensionskassen sind 2005
vereinheitlicht worden. Deshalb gelten die folgenden Ausführungen
für beide Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge
gleichermaßen.
Die
Direktversicherung / Pensionskasse ist eine Rentenversicherung, die der
Arbeitgeber auf das Leben des Arbeitnehmers abschließt. Sie ist
als arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanzierte Variante darstellbar. Bei
Letzterem spricht man von Gehalts- oder Entgeltumwandlung.
Mit
der Direktversicherung oder der Pensionskasse erfüllt der Arbeitgeber
den
Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung. Die Beiträge
werden vom Bruttogehalt abgezogen und sind bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
steuer- und sozialversicherungsfrei.
Zeitraum
der Renteneinzahlung - Sparphase - Gehaltsumwandlung
Durch
Gehaltsumwandlung werden Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers im
Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers
angespart. Der Arbeitnehmer braucht auf diese Beiträge zur Direktversicherung
keine Steuern zu zahlen.
Die
Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitrags-bemessungsgrenze
(West) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag steuerfrei und sozialabgabenfrei.
Das Bundeskabinett hat am 8. August 2007 die Fortsetzung der so genannten
Entgeltumwandlung beschlossen. Arbeitnehmer brauchen danach auch nach
2008 keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zur Betriebsrente zahlen.
Der Bundestag hat Mitte November 2007 offiziell diese Verlängerung
abgesegnet, so dass diese Einzahlungen weiterhin sozialabgabenfrei geleistet
werden können.
Beitragspflicht
zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Auszahlungssumme
Auf die Auszahlungen aus einer Direktversicherung sind hingegen Sozialbeiträge
für die gesetzliche Krankenkasse zu entrichten. Diese Verpflichtung
ist nach dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) 2004 beschlossen worden
und gilt auch für alle Direktversicherungen, die vorher abgeschlossen
wurden. Bei Auszahlung einer Direktversicherung wird die Gesamtsumme hinsichtlich
der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum
umgelegt. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde
gegen die Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht zur
Entscheidung angenommen. Siehe hierzu auch Beitragspflicht zur gesetzlichen
Krankenversicherung bei Direktlebensversicherungen.
Alte
Regelung vor 2004: Bis zum Jahr 2004 mussten bei Ablauf der Direktversicherung
nur dann Beiträge zur Pflege- und Krankenversicherung abgeführt
werden, wenn die Direktversicherung als Rente ausbezahlt wurde. War von
Anfang an eine einmalige Kapitalleistung fällig, entfiel die Beitragspflicht.
Checkliste
im Ratgeber zur Direktversicherung mit Gehaltsumwandlung
-
Die Direktversicherung ist eine Rentenversicherung, eine Kapital- Lebensversicherung
oder eine Fondsgebundene Lebensversicherung,
- die
der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung für
den Arbeitnehmer abschließt. Beitragszahler ist also das Unternehmen,
- Versicherter
und Begünstigter ist der Arbeitnehmer.
- Ein
Teil des Gehalts wird nicht an den Arbeitnehmer überwiesen, sondern
direkt in Beiträge für die Versicherung umgewandelt.
- Im
Rahmen dieser Entgeltumwandlung können im Jahr 2008 bis zu 2.544
Euro und im Jahr 2009 bis zu 2.592 Euro für die Direktversicherung
steuerfrei eingezahlt werden.
- Der
Arbeitnehmer erhält am Ende der Laufzeit - frühestens aber
mit dem 60. Lebensjahr - die Direktversicherung ausgezahlt.
- Bezugsberechtigte
für die Versorgungsleistungen sind der Arbeitnehmer oder seine
Hinterbliebenen. Der Bezugsberechtigte hat einen direkten Anspruch gegenüber
dem Versichererungsunternehmen.
- Die
Fälligkeit darf nicht vor dem 60. Lebensjahr eintreten.
Eine Direktversicherung kann nur für die ausgeübte Haupttätigkeit
(nur im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses) vereinbart werden.
Sie kann mithin nicht in einem Nebenjob abgeschlossen werden.
- Die
Direktversicherung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
angerechnet.
- Bei
Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird der Vorsorgevertrag auf
den Arbeitnehmer übertragen.
- Die
Direktversicherung kann mit eigenen Mitteln finanziert, beitragsfrei
gestellt oder vom neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.
- Wer
sich selbstständig macht, kann mithin den Versicherungsvertrag
fortführen oder beitragsfrei stellen.
Der
Arbeitnehmer hat folgende Vorteile bei der Direktversicherung:
Der
Vorsorgevertrag ist zumindest hinsichtlich des Garantiezinses sicher.
Bei Vertragschluss ab 1. Januar 2007 beträgt der Garantiezins nur
noch 2,25 Prozent. Steuervorteile und zusätzliche Ersparnisse bei
den Sozialabgaben machen die Direktversicherung zu einer attraktiven Anlageform.
Der Anspruch ist unverfallbar und bleibt auch bei einem vorzeitigen Ausscheiden
erhalten. Der Versicherungsvertrag kann auf einen neuen Arbeitgeber übertragen
oder privat fortgesetzt werden. Der Altersvorsorgevertrag kann auch beitragsfrei
gestellt werden. Wegen des Stopps der Zahlungen fällt die zukünftige
Betriebsrente natürlich entsprechend geringer aus.
Zu Beginn der Rentenlaufzeit ist auch eine Teilkapitalauszahlung bis maximal
30% des angesparten Kapitals, mit entsprechender Restverrentung, möglich.
Nach dem Alterseinkünftegesetz werden die Auszahlungen aus dem Vorsorgevertrag
- bei Abschluss der Versicherung nach dem 1. Januar 2005 - nachgelagert
besteuert, d.h. die Besteuerung erfolgt bei Erhalt der Zahlungen im Rentenalter.
Da im Rentenalter der Steuersatz voraussichtlich niedrigerer sein wird
als während der ausgeübten Berufstätigkeit ist im allgemeinen
mit einem weiteren Steuervorteil zu rechnen.
Der
Arbeitgeber hat folgende Vorteile bei der Direktversicherung:
Einsparung
von Lohnnebenkosten. Keine Rückstellung: Da der Arbeitnhmer keine
direkten Ansprüche an den Arbeitgeber hat, ist auch keine Rückstellung
der Versorgungsansprüche zu bilanzieren.Keine Ansprüche an den
Arbeitgeber: Bei Ausscheiden des Mitarbeiters kann die unverfallbare Versorgung
ohne weitere Ansprüche gegen das Unternehmen auf den Mitarbeiter
oder den nachfolgenden Arbeitgeber übertragen werden.
Kaum Verwaltungsaufwand: Die einfache und unkomplizierte Abwicklung stellt
sicher, dass kein besonderer administrativer Aufwand zu betreiben ist.
Direktversicherung
und Einkommensteuer:
Mit
dem Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) gilt seit Januar 2005 - bei
Abschluss der Versicherung nach dem 1. Januar 2005 - auch bei der Direktversicherung
das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Bei Versorgungszusagen, die
ab 2005 gewährt werden, gilt das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG):
Die Beiträge für die Direktversicherung sind steuerfrei, die
Leistungen sind bei Erhalt zu versteuern.
Vor dem Jahr 2005 zahlte der Arbeitnehmer für in Direktversicherungsbeiträge
umgewandelte Sonderzahlungen nur eine 20-prozentige Pauschalsteuer (plus
Solidaritätszuschlag). Die Leistungen im Alter werden bei diesen
"Altverträgen" steuerbegünstigt ausgezahlt. Die Auszahlung
dieser Verträge erfolgt ab dem 60. Lebensjahr steuerfrei, sofern
der Vertrag zwölf Jahre bestanden hat und mindestens fünf Jahre
lang eingezahlt wurde. Achtung: Die Pauschalbesteuerung gilt nur für
Verträge, die vor dem 31. Dezember 2004 geschlossen wurden. Im Rahmen
der Entgeltumwandlung können im Jahr 2008 bis zu 2.544 Euro für
die Direktversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Dieser Betrag ist
außerdem von Sozialabgaben befreit.
Weiterhin kann ein Betrag von 1.800 Euro steuerbegünstigt in die
Direktversicherung eingezahlt werden, sofern kein Altvertrag einer Direktversicherung
mit Pauschalbesteuerung nach §40b des Einkommensteuergesetzes (EStG)
besteht oder dieser beitragsfrei gestellt wurde. Auf diesen zusätzlichen
Betrag sind allerdings Sozialabgaben zu entrichten.
Auszahlung
bei Eintritt ins Rentenalter / Hinterbliebenenschutz
Das
angesparte Kapital wird beim Eintritt ins Rentenalter in From einer lebenslangen
monatlichen Rente gezahlt. Diese Betriebsrente ist in vollem Umfang zu
versteuern und fließt auch in die Bemessungsgrundlage für die
Beitragszahlungen zur gesetzlichen Krankenversicherung ein. Das angesparte
Kapital kann auch auf einen Schlag ausgezahlt werden. Nachteil: Sofortige
Versteuerung der Auszahlung. Die Hinterbliebenen erhalten nach dem Tod
des Begünstigten die Leistungen aus der Betriebsrente bis zum Ende
der vereinbarten Rentengarantiezeit.
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