zur Startseite
zur Startseite
Informationen & Service
Kontakt zu uns
Informationen zur Altersvorsorge Informationen zu Kapitalanlagen

BERUFSUNFÄHIGKEIT

Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit ist zu Beginn des Jahres die Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten
- mit zum Teil drastischen Kürzungen im gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz.

Kernpunkt des neuen Gesetzes: Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat seit 1. Januar 2001 keinen Anspruch mehr auf eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit.

Und die kann jeden treffen - nicht nur, wie gemeinhin vermutet, durch einen Unfall.

Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist eine ausreichende Absicherung besonders für Berufsanfänger, Freiwillig Versicherte (Selbständige und Freiberufler) sowie Berufstätige unter 40 wichtig.

Die neue Erwerbsminderungsrente ist zweistufig. Auf diese Rente haben eingeschränkt erwerbstätigen- oder nicht mehr erwerbstätige Personen Anspruch. Aufgrund der Zweistufigkeit kann der Betroffene den halben oder den vollen Betrag erhalten. Ob Anspruch auf volle oder auf teilweise Rente besteht, hängt vom ‚Restleistungsvermögen' auf dem allgemeinen Arbeits-markt ab.

VERSICHERUNGEN
Eine wichtige Auswahl.
Informationen zur Privaten Haftpflichtversicherung
Informationen zur Tier-Haftplichtversicherung
Informationen zur Betriebs-Haftpflichtversicherung
Informationen zur KFZ-Versicherung
Informationen zur Rechtschutzversicherung
Informationen zur Unfallversicherung
Informationen zur
Informationen zur Krankenversicherung
Informationen zur Hausratversicherung
Informationen zur Glasversicherung
Informationen zur Gebäudeversicherung
Informationen zur Kinderversicherung
Informationen zur Reiseversicherung