| | BERUFSUNFÄHIGKEIT
Fast unbemerkt von der breiten Öffentlichkeit ist zu Beginn des Jahres die Reform der Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten
- mit zum Teil drastischen Kürzungen im gesetzlichen Berufsunfähigkeits-Schutz.
Kernpunkt des neuen Gesetzes: Wer nach dem 2. Januar 1961 geboren ist, hat seit 1. Januar 2001 keinen Anspruch mehr auf eine Rente für den Fall der Berufsunfähigkeit.
Und die kann jeden treffen - nicht nur, wie gemeinhin vermutet, durch einen Unfall.
Für den Fall der Berufsunfähigkeit ist eine ausreichende Absicherung besonders für Berufsanfänger, Freiwillig Versicherte (Selbständige und Freiberufler) sowie Berufstätige unter 40 wichtig.
Die neue Erwerbsminderungsrente ist zweistufig. Auf diese Rente haben eingeschränkt erwerbstätigen- oder nicht mehr erwerbstätige Personen Anspruch. Aufgrund der Zweistufigkeit kann der Betroffene den halben oder den vollen Betrag erhalten. Ob Anspruch auf volle oder auf teilweise Rente besteht, hängt vom ‚Restleistungsvermögen' auf dem allgemeinen Arbeits-markt ab.
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| VERSICHERUNGEN Eine wichtige Auswahl.
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